Im Rahmen des Programms „InnovationsassistentIn“
werden Personal- und Qualifizierungskosten eines neu einzustellenden
Innovationsassistenten gefördert. Die Tätigkeitsfelder können in den
Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen,
Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien
sowie Tourismusinnovationen und Tourismusmanagement liegen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihren
Standort in Tirol haben. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch
Tourismusverbände antragsberechtigt. Die Förderung im Schwerpunkt
InnovationsassistentIn wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss
gewährt und beträgt maximal 40 Prozent der förderbaren Kosten bzw. maximal 28.000 Euro. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit 70.000 Euro begrenzt.
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