Freitag, 10. März 2017

3,5 Millionen Euro für InnovationsassistentInnen

Insgesamt rund 3,5 Millionen Euro hat das Land Tirol in den vergangenen zwölf Jahren als Förderung für InnovationsassistentInnen als einen Schwerpunkt aus der Tiroler Innovationsförderung investiert. Mit Einreichfrist 30. April 2017 wird diese Förderung nunmehr neu aufgelegt. In Summe stehen auch heuer wieder rund 400.000 Euro an Fördermitteln für diese Ausschreibung zur Verfügung.


„Mit der Förderung Innovationsassistent/in unterstützt das Land Tirol Personal- und Qualifizierungskosten eines/r neu einzustellenden Innovationsassistent/in. Dessen Tätigkeitsfelder können in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und – management angesiedelt sein“, erklärt Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf.

Förderbeispiel Entwicklung eines neuen Wärmepumpengeräts
Ein klassisches Förderbeispiel stellt die Firma MECO ERDWÄRME GmbH mit der Entwicklung eines neuen Wärmepumpengeräts. LRin Zoller-Frischauf schildert das geförderte Projekt:
„Konkret handelt es sich um die Entwicklung eines Wärmepumpengeräts, das durch eine neue Kondensatorlösung nicht nur höhere Warmwassertemperaturen bei geringerem Stromverbrauch zulässt, sondern auch geringere Produktionskosten mit sich bringt. Dabei fallen die Koordination und Abwicklung des Projekts in den Aufgabenbereich des Innovationsassistenten. Die Wirtschaftspolitik des Landes Tirol setzt auf Innovation und unterstützt diesen erfolgreichen Weg im Rahmen der Tiroler Innovationsförderung.“ 

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit dem Standort Tirol. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch Tourismusverbände antragsberechtigt. Die Förderung im Schwerpunkt InnovationsassistentIn wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 40 Prozent der förderbaren Kosten bzw. maximal 28.000 Euro. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit 70.000 Euro begrenzt.

Wer kann InnovationsassistentIn werden?
Als InnovationsassistentIn können Universitäts- und FachhochschulabsolventInnen beschäftigt werden, wobei eine maximale Berufspraxis von zwei Jahren nach Abschluss des Studiums als Toleranzgrenze anerkannt wird. In begründeten Fällen können auch AbsolventInnen einer berufsbildenden höheren Schule beschäftigt werden. Hierfür wird eine Berufspraxis von maximal drei Jahren toleriert.

Mehr dazu auf der Internetseite der Standortagentur >>

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